digitectum, 3d- druckwerkstatt, Marc Bescher Digitaltechnik, Margarethenstr.3, 64625 Bensheim
Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGB´s. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGB´s an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen (oder ähnlich benannt) des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
$1 Preise
Von der Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche und fernmündliche Angebote werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme verbindlich. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Vom Auftraggeber veranlasste Proben, Skizzen, Muster oder Probedrucke werden individuell berechnet.
§2 Urheberrechte an Daten, 3D Daten Designs, Haftungsfreistellung
Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an jeglichen vom Partner zur Verfügung gestellten Daten verbleiben beim Partner. Der Partner gibt der digitectum 3d-druckwerkstatt ein beschränktes Nutzungsrecht für erstellte und übermittelte 3D Daten. Dieses umfasst die Erlaubnis, aus den Daten Produkte zu drucken.
Durch das Übermitteln von Daten versichert der Partner der digitectum 3d-druckwerkstatt eindeutig, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen ausschließlich zu Lasten des Partners. Auch versichert der Partner, dass der Inhalt der Daten und das virtuelle und reale Design eines Ausdruckes in jeglicher Form keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Im Übrigen hält der Partner die digitectum 3d-druckwerkstatt komplett von der Inanspruchnahme durch Dritte bzgl. der übersandten Daten frei.
Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an der für Ihn zu vervielfältigenden Vorlage zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige Vervielfältigungen entstehen können, die Haftung. Die Vorlagen werden in der Form vervielfältigt, wie der Auftraggeber sie anliefert. Die Reproduktion sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit des Inhalts des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials oder der Vorlagen. Für deren Richtigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese Regelung gilt entsprechend bei der Anlieferung von digitalen Dateien zum Zwecke des Ausplottens und ähnlicher Druckverfahren.
§ 3 Lieferung/ Haftung
Geraten wir als Anbieter in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
Falls Abholung durch den Auftragnehmer vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche können aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten nicht abgeleitet werden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Anderenfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht die Auslieferung durch Beauftragte oder Boten des Auftraggebers durchgeführt wird. Versandkosten werden entsprechend der Preisliste oder Angebotes berechnet.
§4 Gewährleistung
Trotz größter Sorgfallt können Abweichungen hinsichtlich der Qualität (z.B Farbunterschiede) auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten.
Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, UV, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird vorrangig von uns kostenlos Ersatz geliefert. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.
Für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Auftragnehmers sowie bei der Aufbewahrung und den Arbeitsvorgängen beim Auftragnehmer haftet der Auftragnehmer im Umfang der jeweiligen Transportversicherung. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Auftragnehmer binnen drei Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originales ermitteln zu können.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere sonstige Schadensansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind komplett ausgeschlossen, ebenso wie sonstige Folgeschäden.
Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensurache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der digitectum 3d-druckwerkstatt beruht. Sie gelten auch dann nicht wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§5 Reklamationen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich erfolgen.
§6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftaggeber zustehender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Auftraggeber gegen den dritten hat. Hierdurch reduzieren sich die Forderungen des Auftragnehmers lediglich in dem Maße, wie Befriedigung durch den Dritten erlangt werden kann. Entstehende Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
gDer Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung und Einziehung der Forderungen gegenüber Dritten ermächtigt. Diese Ermächtigung kann vom Auftragnehmer widerrufen werden für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Verzug gerät. Die entsprechenden Forderungen gegen Dritte sind in Form einer stillen Zession bis zur Höhe der Forderung aus dem Auftragsverhältnis abgetreten. Der Auftraggeber darf die Waren an Dritte seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers). Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist ausgeschlossen.
§ 7 Zahlungen
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die für Rechnungen eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von zwei Wochen zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als annerkannt.
Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit eingegangen ist, berechnen wir für die 2. Mahnung 7,50€ sowie für die 3. Mahnung 15,00 € Mahngebühren. Gleichzeitig erheben wir während der Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte und es gelten die Listenpreise.
§8 Haftung
Für Originale/ Vorlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung seitens der digitectum 3d-druckwerkstatt eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§9 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von der digitectum 3d-druckwerkstatt (z.B für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung- gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen, soweit nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit die Haftung von der digitectum 3d-druckwerkstatt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die digitectum 3d-druckwerkstatt übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherung ab hinsichtlich ihrer Webseite und den veröffentlichen Inhalten.
Die auf der Webseite bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und mit letzter Aktualität dargestellt sind. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Die digitectum übernimmt dabei keinerlei Haftung für etwaige Fehler., Unterlassungen oder Schäden, die sich aus der Verwendung der auf unseren Internetseiten enthaltenen Informationen ergeben. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für Inhalte extrner Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 10 Verarbeitung elektronischer Daten
Vor Auftragsannahme ist das Datenformat,
in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt sich, dass ein Datenformat bearbeitet werden soll, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen
Umsetzung in ein vom Auftragnehmer bearbeitetes Datenformat, Abweichungen auftreten können, so muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Anderenfalls gelten entstehende Abweichungen als von
vorneherein genehmigt. Die digitectum wird in jedem Falle nach bester Möglichkeit arbeiten. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie vom Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (3D Drucker, Lasergravierer, CNC Fräsen, Plotter, Digitalkopierer usw.) aufbereitet worden sind. Eine Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer hierbei
nicht. Dieses gilt ausdrücklich auch für den Fall der automatischen Dateikorrektur im Online-Shop des Auftragnehmers, die auch zu schlechteren Ergebnissen führen kann. Dem AG wird hierzu die
veränderte Datei zu Vergleichszwecken zur Verfügung gestellt. Er entscheidet sodann allein über die Ausführung der gewünschten Datei und stellt damit den AN von jeglicher Haftung frei. Im
Zweifelsfall muss der AG den AN aktiv über seine Entscheidung informieren, auch soweit dies technisch über den Online-Shop nicht möglich ist, z. B. über E-Mail oder
Fax.
Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhafte angelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des
Auftraggebers direkt an Dritte weiterleitet. Stellt der Auftragnehmer einen offensichtlichen Mangel fest, so unterrichtet er den Auftraggeber. Soll der Mangel beseitigt werden, dann wird dem
Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
Der Auftraggeber erklärt, dass die von
ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist
der Auftragnehmer berechtigt, eine Kopie für Bearbeitungs-, Speicher- und Sicherheitszwecke anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Auftraggeber gelieferten Datenträger wird nur in
Höhe des Materialwerts gehaftet. Sämtliche Kopien werden auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht, ansonsten spätestens nach 3 Monaten. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur
nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Der
Auftragnehmer haftet auch hierbei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Übergebene Gegenstände werden, soweit
sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Sollen die vorstehend bezeichneten
Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu beantragen.
Die in den übergebenen Datensätzen
enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für den Auftragnehmer verbindlich. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen bzgl. des Auftragsumfanges werden der Abrechnung
zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen ausschließlich der Schriftform.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für
den von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per USB Stick) Sollten bei der
Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich werden, so trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden
Kosten.
Für Datenverluste aufgrund von
Übertragungsfehlern auch innerhalb des 3D Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit dem Auftragnehmer grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
Erfolgt eine nicht nur unwesentliche
Bearbeitung des übergebenen Materials durch den Auftragnehmer, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung
von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Aufgrund unterschiedlicher
Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten beim Auftragnehmer und dem Auftraggeber können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Auftraggeber eine
Testausgabe zur Freigabe, sofern dem Auftragnehmer aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich so trägt der Auftraggeber bei
Abweichungen das Risiko der Abweichungen. Er hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten, soweit diese erforderlich werden.
Wird dem Auftraggeber ein
korrekturfähiges Zwischenprodukt, vorgelegt oder legt der Auftraggeber dem Auftrag Vorlagen zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten
kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Witterungseinflüsse, Farbdifferenzen o.ä. technisch unvermeidbar bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss dies
gesondert vereinbart werden.
Da Übermittlungsfehler oder zeitliche
Verzögerung bei der Datenübertragung außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, übernimmt er dafür keine Gewähr.
Soweit die digitectum dem Auftraggeber
den Zugriff auf eine beim Auftragnehmer angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber: den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu
unterlassen; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich
mitzuteilen.
Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder
Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Auftraggeber in Verbindung mit Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der der
Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird gemäß Art. 33 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Anschrift und Daten maschinell speichert und verarbeitet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass alle Personen, die diese
Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass per Internet
übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
§ 11 Unwirksamkeit
Sind einzelne Bedingungen dieser
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben diese im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten vielmehr solche Bestimmungen, die zulässig sind und den
unwirksamen Bestimmungen möglichst nah kommen.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bensheim. Bei
allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der digitectum 3d-druckwerkstatt Bensheim oder für die Leistung ausführende Zweigniederlassung zuständig ist. Die digitectum ist auch
berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Klagen gegen Verbraucher richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Widerrufsrecht
Der Besteller hat kein Widerrufsrecht,
da die Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).
- Die Geschäftsleitung
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digitectum 3d-druckwerkstatt
Marc Bescher Digitaltechnik
Margarethenstr. 3
64625 Bensheim